Wirtschaftsrecht / Judikatur / Vergaberecht

Ermessensspielraum bei der Ausscheidung von Angeboten

RA Dr. Matthias Öhler / RAA Dr. Andreas Gföhler

§

BVergG § 129 Abs 2

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VwGH 22. 6. 2011, 2011/04/011

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Artikel-Nr.
RdW 2011/761

16.12.2011
Heft 12/2011
Autor/in
Matthias Öhler

Dr. Matthias Öhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte mit Schwerpunkt öffentliche Auftragsvergabe. Autor zahlreicher Publikationen zum Vergaberecht.