Der Verursacher eines Schadens hat nach den Regeln des Schadenersatzrechts für die Folgen einzustehen. Diese Konsequenzen können auch einen Verdienstentgang umfassen. Ist der Geschädigte Arbeitnehmer, ist der Arbeitgeber meist zur Entgeltfortzahlung verpflichtet, was die Frage aufwirft, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber den Schädiger in Anspruch nehmen kann.
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