Wirtschaftsrecht

Erste Anmerkungen zur Novellierung des § 101 TKG*

Clemens Thiele

„Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.“ Diese berühmte Bemerkung Kirchmanns1) trifft wohl wie kaum eine andere auf die jüngste Novellierung des österreichischen Telekommunikationsgesetzes zu, deren Hintergründe wohl ebenso spekulativ bleiben wie die praktischen Auswirkungen des nunmehr geschaffenen Spam-Verbotes.

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Artikel-Nr.
RdW 1999, 570

15.09.1999
Heft 9/1999
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.