Arbeitsrecht

Erweiterte Gleitzeit: Kann sie der Kollektivvertrag wirksam ausschließen?

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Eine Reihe von Kollektivverträgen enthält für die gleitende Arbeitszeit - mit unterschiedlichen Formulierungen - Bestimmungen, welche Gleiten auf zehn Stunden zu beschränken scheinen. Auf diese wird in letzter Zeit zunehmend verwiesen, wenn es um die Frage des neuen erweiterten Gleitens iSd § 4b Abs 4 zweiter Satz AZG idF BGBl I 2018/53 geht, sei es auf Basis bisheriger Betriebs- bzw Einzelvereinbarungen, sei es durch Neuvereinbarung von Gleitzeitregelungen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2018/547

19.11.2018
Heft 11/2018
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.