Wirtschaftsrecht

„.EU“ - Neues Domain-Grundgesetz für Europa?

Clemens Thiele

Internet Domains harren nach wie vor einer eigenen gesetzlichen Regelung. Das soll sich bald ändern, wenn es nach dem Willen der EU-Kommission geht.

Salzburg

Namen schaffen Identität. Domain-Namen schaffen virtuelle Identität. Diese oder ähnliche Überlegungen mögen der Anstoß für die Initiative der Europäischen Union zur Schaffung einer neuen Länder-Top-Level-Domain1) gewesen sein. Die Vorarbeiten reichen an den Anfang des Jahres 2000 zurück. Mit 12. 12. 2000 liegt nunmehr ein „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Einführung des Internet-Bereichs oberster Stufe ‚.EU'“ vor, den die Kommission erstattet hat2).

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Artikel-Nr.
RdW 2001/156

15.03.2001
Heft 3/2001
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.