Nach übereinstimmender Ansicht des OGH1 und des BGH2 verstößt die Verwendung unzulässiger AGB idR auch gegen Lauterkeitsrecht. Diese Rsp ist in der Lehre auf Zustimmung,3 aber auch Kritik4 gestoßen. Ein Richterspruch aus Luxemburg5 hat nunmehr die ersten Nebel gelichtet und verleiht dem Verhältnis zwischen Europäischem Lauterkeitsrecht und dem allgemeinen Zivilrecht deutliche Konturen. Der vorliegende Beitrag erörtert die Folgen für die Rechtspraxis und versucht einen Ausblick.
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