Wirtschaftsrecht

EuGH: Big Ben’s Glockenschlag oder die designrechtlichen Grenzen für Nintendos Wii®

Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)

Ein japanischer Weltkonzern verklagt vor deutschen Zivilgerichten ein französisches Unternehmen namens BigBen Interactive, das selbst in Frankreich und den Beneluxstaaten sowie über sein gleichnamiges deutsches Tochterunternehmen in Deutschland und Österreich kompatibles Zubehör zu Nintendo® Spielekonsolen vertreibt und dafür ua mit Abbildungen der sog Wii-Fernbedienung und dem Wii-Balance Board wirbt. "Willkommen im freien Markt", dachten sich wohl auch die Düsseldorfer Richter und legten ihre Fälle dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der folgende Beitrag versucht eine Analyse des prozessual und materiell bedeutsamen Urteils,1 lotet mögliche Auswirkungen auf die österreichische Designpraxis aus und wagt einen Ausblick auf weitere Entwicklungen.

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Artikel-Nr.
RdW 2018/172

24.04.2018
Heft 4/2018
Autor/in
Clemens Thiele

RA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU) Fulbright Stipendiat für US-Steuerrecht; Anwaltliche Tätigkeit in Deutschland und den USA; Gründer der Kanzlei EUROLAWYER®; Honorarprofessor der Universität Salzburg; Autor und Herausgeber von Publikationen zum IP/IT-Recht; gerichtlich beeideter Sachverständiger für Urheberfragen aller Art.