Anwendungsvoraussetzungen im Lichte neuer Rechtsprechung und Lehre
Die aus dem amerikanischen Antitrust Law übernommene Essential Facilities Doctrine wurde durch die Rechtspraxis in ihrem Anwendungsbereich seit der Einführung in den europäischen Rechtsraum vor fast 25 Jahren wesentlich erweitert. Dies führt gleichzeitig zu der Notwendigkeit, die Voraussetzungen für die praktische Anwendung der Doktrin genau zu definieren, um die sich daraus ergebende gesetzliche Kontrahierungspflicht auf bestimmte Ausnahmefälle zu beschränken. Der vorliegende Beitrag beleuchtet diese Kriterien für die Anwendung der Essential Facilities Doctrine schwerpunktmäßig anhand aktueller Rechtsprechung und Lehrmeinungen.
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