IT-Recht

Fakten zu ACTA

Univ.-Prof. Mag. Dr. Elisabeth Staudegger

ACTA, das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, das im Jänner von der EU und 22 Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde, schlägt in der Öffentlichkeit hohe Wellen. Die Vorwürfe reichen von Intransparenz der Verhandlungen über Einseitigkeit des Ergebnisses bis hin zu unangemessener Aggressivität gegenüber der Kritik. Der vorliegende Beitrag will - mit Fokus auf Urheberrecht und digitales Umfeld - durch Fakten zur Versachlichung der Diskussion beitragen.

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Artikel-Nr.
jusIT 2012/41

27.06.2012
Heft 3/2012
Autor/in
Elisabeth Staudegger

Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Staudegger leitet den Fachbereich Recht und IT am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz. Als Gründungsmitglied des interdisziplinären Forschungsnetzwerks „Human Factor in Digital Transformation“ (HFDT) und Sprecherin des HFDT-Doktoratsprogramms widmet sie sich intensiv den gesellschaftlichen Implikationen der Digitalisierung. Laufend einschlägige Publikationen und Vorträge.