Händlerverkaufspreis oder Einzelveräußerungspreis?
Ursprünglich wurde der gemeine Wert mit dem Einzelveräußerungspreis gleichgesetzt. Dann wechselte der VwGH zum Händlerverkaufspreis, allerdings im Widerspruch zur sonstigen Fachwelt. Das BFG folgte nunmehr der Kritik an der Rechtsprechung des VwGH (zur Wertersatzstrafe) und kehrt zum Einzelveräußerungspreis zurück. Auch der VwGH scheint seine Position bereits zu überdenken, schafft aber keine klaren Verhältnisse.
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