Steuerrecht

Gemeinnützigkeit trotz Abgabenhinterziehung?

Mag. Andrea Ebner

Abgabenrechtliche Begünstigungen für die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke stehen einer Körperschaft nur dann zu, wenn sie sowohl nach ihrer Rechtsgrundlage als auch nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar der Förderung des genannten Zweckes dient (§ 34 BAO). Nach der Rechtsprechung des VwGH1 ist Steuerhinterziehung bei einer gemeinnützigen Einrichtung nur ausnahmsweise begünstigungsschädlich.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2018/613

20.12.2018
Heft 12/2018
Autor/in
Andrea Ebner

Mag. Andrea Ebner ist Richterin am Bundesfinanzgericht; Lektorin an der Universität Klagenfurt, Fachautorin und Vortragende mit den Schwerpunkten Ertragsteuerrecht, Verfahrensrecht und abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit.