Internationales Steuerrecht

Gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation und Anwendungsvorrang im Steuerrecht

Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel

Der vorliegende Beitrag soll die Unterschiede zwischen dem Grundsatz der gemeinschafts-(richtlinien-)konformen Interpretation und dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs von Gemeinschaftsrecht darlegen und anhand dreier Beispiele für das Steuerrecht veranschaulichen.

Die Begriffe "gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation", "unmittelbare Wirkung von Gemeinschaftsrecht" und "Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht" betreffen das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht und die Auflösung von Kollisionen zwischen den beiden Normengefügen. Sie werden mittlerweile auch vom Steuerrechtsanwender regelmäßig im Abgabenverfahren vorgebracht. Der Verfasserin ist jedoch der Eindruck entstanden, dass die Bedeutung - und zwar die unterschiedliche Bedeutung - dieser Begriffe nicht immer im Bewusstsein des Steuerrechtsanwenders steht. Der vorliegende Beitrag unternimmt daher den Versuch, den Inhalt dieser Begriffe darzulegen und sie untereinander klar abzugrenzen. Dies geschieht mit dem Fokus auf das Abgabenrecht, wobei die Ausführungen ganz allgemein für alle Bereiche der österreichischen Rechtsordnung gelten müssen, in denen das Gemeinschaftsrecht eine Rolle spielt.

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2009/412

15.04.2009
Heft 8/2009
Autor/in
Tina Ehrke-Rabel

Univ.-Prof.in Dr.in Tina Ehrke-Rabel leitet das Institut für Finanzrecht der Karl-Franzens-Universität Graz. Sie lehrt und forscht ebendort. Ihre Schwerpunkte liegen im europäischen Steuerrecht, dem Umsatzsteuer- und Abgabenverfahrensrecht sowie in verfassungs- und grundrechtlichen Fragen der Besteuerung. Im Moment forscht sie insb zu den Fragen der Digitalisierung im Steuerrecht.