Der vorliegende Beitrag soll die Unterschiede zwischen dem Grundsatz der gemeinschafts-(richtlinien-)konformen Interpretation und dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs von Gemeinschaftsrecht darlegen und anhand dreier Beispiele für das Steuerrecht veranschaulichen.
Die Begriffe "gemeinschaftsrechtskonforme Interpretation", "unmittelbare Wirkung von Gemeinschaftsrecht" und "Anwendungsvorrang von Gemeinschaftsrecht" betreffen das Verhältnis von Gemeinschaftsrecht zu nationalem Recht und die Auflösung von Kollisionen zwischen den beiden Normengefügen. Sie werden mittlerweile auch vom Steuerrechtsanwender regelmäßig im Abgabenverfahren vorgebracht. Der Verfasserin ist jedoch der Eindruck entstanden, dass die Bedeutung - und zwar die unterschiedliche Bedeutung - dieser Begriffe nicht immer im Bewusstsein des Steuerrechtsanwenders steht. Der vorliegende Beitrag unternimmt daher den Versuch, den Inhalt dieser Begriffe darzulegen und sie untereinander klar abzugrenzen. Dies geschieht mit dem Fokus auf das Abgabenrecht, wobei die Ausführungen ganz allgemein für alle Bereiche der österreichischen Rechtsordnung gelten müssen, in denen das Gemeinschaftsrecht eine Rolle spielt.
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