(Fortsetzung aus jusIT 2011/39, 81)
Nachdem in Teil 1 die gesetzlichen Vorgaben der EuGVVO erläutert und die Details der Entscheidung des EuGH zu C-585/08 dargestellt wurden, befasst sich Teil 2 des Beitrags eingehend mit der Frage, welche Auswirkungen in diesem Zusammenhang die bloße Zugänglichkeit einer Website hat bzw welche Kriterien an den Willen des Unternehmers als Voraussetzung des "Ausrichtens" iSv Art 15 Abs 1 lit c EuGVVO zu stellen sind.
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