Dieser Kurzbeitrag befasst sich mit der aktuell in Österreich vorgenommenen Ratifikation des Übereinkommens des Europarates über Computerkriminalität.
Am 13. 6. 2012 wurde - nach Genehmigung des Nationalrates - die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde bezüglich der "Convention on Cybercrime" (in Folge: CCC) beim Generalsekretär des Europarates hinterlegt. Das Übereinkommen über Computerkriminalität trat gem Art 36 Abs 4 CCC für Österreich mit 1. 10. 2012 in Kraft. Mit BGBl III 140/2012 wurde nunmehr die Ratifikation des Übereinkommens über Computerkriminalität, welches bereits am 23. 11. 2001 von Österreich unterzeichnet worden war, kundgemacht. Damit liegt nun auch innerstaatlich ein verbindlicher Staatsvertrag vor.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.