Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die DSG-Novelle 2019, mit der va eine einheitliche Bundeskompetenz für allgemeine Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten geschaffen und einige Redaktionsversehen im DSG bereinigt wurden.
Im Jänner 2019 ist es nun (endlich) gelungen, die notwendige qualifizierte Mehrheit zustande zu bringen, um einige der Verfassungsbestimmungen des DSG aufzuheben bzw einige legistische Fehlleistungen des Datenschutz-Deregulierungs-Gesetzes 2018 zu bereinigen. Zur Erinnerung: Durch die DSG-Novellen BGBl I 23/2017 und I 24/2017 ist ein § 70 DSG mit zwei Absätzen 3 entstanden, einem einfachgesetzlichen und einem im Verfassungsrang. Zudem verfügte das DSG bis zur nunmehrigen Novelle mit § 61 (wegen der Verfassungsbestimmung des bisherigen Abs 4) und mit § 69 über zwei Übergangsbestimmungen.1
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