Dieser Kurzbeitrag stellt die Inhalte der DSG-Novelle 20131 und der DSG-Novelle 20142 vor, mit denen einerseits die "völlige Unabhängigkeit" der DSK erreicht werden soll und andererseits ab 1. 1. 2014 eine neue Datenschutzbehörde als Kontrollstelle iSd Art 28 Abs 1 der DS-RL eingerichtet wird.
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