Dieser Kurzbeitrag gibt einen Überblick über die beiden DSG-Novellen aus dem Jahr 2024, mit denen insb ein neues Medienprivileg geschaffen und mit dem Parlamentarischen Datenschutzkomitee eine neue Aufsichtsbehörde im Bereich der Gesetzgebung eingerichtet wurde.
Mit Erkenntnis vom 14. 12. 2022 hat der VfGH1 das sog "Medienprivileg" in § 9 Abs 1 DSG idF BGBl I 24/2018 mit Ablauf des 30. 6. 2024 als verfassungswidrig aufgehoben, weil dieses einen unzulässigen kategorischen Vorrang der Meinungsäußerungs- und Informationsfreiheit gegenüber dem Schutz personenbezogener Daten vorgesehen hatte.2 Mit der DSG-Novelle BGBl I 62/2024 ist eine völlige Neuregelung des Medienprivilegs mit Wirkung vom 1. 7. 2024 in Kraft getreten.
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