Das neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und den USA über die Weitergabe von EU-Fluggastdaten an die US-Behörden wurde nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht.1 Es wird nach seinem Inkrafttreten das bisherige PNR-Abkommen aus 2007 ersetzen.2
Die Vereinbarung gilt für Fluggesellschaften, die Passagierflüge zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten durchführen. Es regelt die rechtlichen Voraussetzungen für Datenübertragungen in diesem Zusammenhang und deckt Fragen wie Zweck der Datenverwendung, Speicherfristen, Datenschutzgarantien und rechtliche Einspruchsmöglichkeiten ab.
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