Sicherheitspaket, Strafprozessrecht, Ermittlungsmaßnahmen
StPO: §§ 5, 134, 135, 135a (geplant), 138, 140, 144, 145, 147, 514; TKG 2003: § 92
Häufig übermitteln Kredit- und Finanzinstitute Auskünfte gem § 116 StPO (über Bankkonten und Bankgeschäfte) im PDF-Format. Die übermittelten Daten müssten von den Strafverfolgungsbehörden teils händisch in andere Dateiformate (etwa in Tabellenkalkulationsprogramme wie MS Excel) übertragen werden, um Auswertung und Verarbeitung zu erleichtern. Um diesen (aufwendigen und fehleranfälligen) "Zwischenschritt" zu beseitigen, sieht die RV vor, § 116 Abs 6 StPO dahin gehend abzuändern, dass die Auskünfte in strukturierter Form so zu erteilen sind, dass eine elektronische Weiterverarbeitung der Daten möglich ist, also etwa im Format gängiger Tabellenkalkulationsprogramme. Diese neue Fassung des § 116 Abs 6 StPO ist § 99 Abs 6 FinStrG45 nachempfunden.
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