IT-Recht

"Gewollte" Werbe-E-Mails aus verwaltungsrechtlicher Sicht

RA Dr. Christina Hofmann / Dr. Elisabeth Hödl

Die rechtlichen Vorgaben für das Versenden von Werbe-E-Mails sind in § 107 TKG 2003 geregelt. Bei Verstößen werden derartige elektronische Nachrichten als unerlaubte Spam-E-Mails qualifiziert und der Sender hat mit Verwaltungsstrafen zu rechnen. Erlaubt sind Werbe-E-Mails, wenn eine entsprechende Zustimmung vorliegt. Der folgende Beitrag analysiert die Anforderungen an die Zusendung von Werbe-E-Mails aus verwaltungsrechtlicher Sicht und gibt einen Überblick der in der Praxis zu beachtenden Zustimmungserklärungen für gewollte Werbe-E-Mails.

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/37

29.06.2010
Heft 3/2010
Autor/in
Christina Hofmann

Dr. Christina Hofmann ist Rechtsanwältin bei der Eisenberger & Herzog Rechtsanwalts GmbH. Zuvor war sie am Institut für Öffentliches Recht der Karl-Franzens-Universität Graz tätig.

Elisabeth Hödl

Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Hödl ist Praxisprofessorin am Grundlageninstitut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz und ist in der Styria Media Group AG beschäftigt. Sie forscht und lehrt zu Fragen der Digitalen Transformation in Recht und Gesellschaft mit Blick auf Medien- und Kommunikationsrechte.