Verfassungswidrigkeit der Steuerbefreiung für Auslandsmontage im Hinblick auf den durch Unionsrecht erweiterten Anwendungsbereich
Der VfGH hat mit Erkenntnis vom 30. 9. 2010, G 29/10 ua, die Steuerbefreiung des § 3 Abs 1 Z 10 EStG 1988 aufgehoben. Die Gleichheitswidrigkeit der Regelung hat sich dabei erst aus der unionsrechtlich gebotenen Erweiterung ihres Anwendungsbereichs (Anwendung auch auf Löhne von bei ausländischen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmern) ergeben.
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