Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der aktienrechtlichen Frage einer möglichen Unvereinbarkeit der Vorstands-/Aufsichtsratstätigkeit in der Muttergesellschaft mit einer Vorstands- und/oder Aufsichtsratsfunktion in damit verbundenen Tochtergesellschaften desselben Konzerns.
Folgender Anlassfall: Die Herren Dr. S und Dipl.-Ing. C sind derzeit Mitglieder des dreiköpfigen Vorstands der Mutter-AG. Dipl.-Ing. C soll des Weiteren Aufsichtsratsmitglied der Tochter-AG werden. Dr. S wurde zwischenzeitig zum weiteren Vorstandsmitglied der Tochter-AG bestellt. Die Mutter-AG ist zu 11 % an der Tochter-AG beteiligt; eine Rückbeteiligung der Tochter-AG besteht nicht. Abzuklären ist, ob die (vorgesehene) Mitgliedschaft von Dr. S und Dipl.-Ing. C im Vorstand bzw Aufsichtsratsgremium der Tochter-AG nach aktienrechtlichen Vorschriften zulässig ist.
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