Wirtschaftsrecht

Größenklassen und Umgründungen

ao. Univ.-Prof. Dr. Klaus Hirschler / Mag. Gottfried Maria Sulz

Im Zusammenhang mit Umgründungen stellen sich aus Sicht der Rechnungslegung zahlreiche Fragen, zB welche Bilanzen zu welchem Stichtag erforderlich sind, mit welchen Werten das übernommene Vermögen bilanziert werden kann und wie die sog Buchgewinne und Buchverluste zu erfassen sind.1 Einen Aspekt in diesem Zusammenhang stellt auch die Frage dar, wann erstmals auf einen Jahresabschluss die Rechtsfolgen der aufgrund der Umgründung geänderten Größenklassen des § 221 UGB zur Anwendung kommen. Dieser Frage ist der vorliegende Beitrag gewidmet.2

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Artikel-Nr.
RdW 2010/210

19.04.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Gottfried Sulz

Mag. Gottfried Maria Sulz ist selbstständiger Steuerberater sowie Partner und Geschäftsführer von TPA Steuerberatung. Die Schwerpunkte seiner Beratungstätigkeit sind Freie Berufe, Rechtsformgestaltung, Körperschaftsteuer, Gemeinnützigkeit und Umgründungen sowie Stiftungen. Er ist Vorsitzender der AG Gewinn­er­mittlung­/­Unternehmereinkünfte sowie der AG Gemeinnützigkeit und Spendenwesen, weiters Vorsitzender-Stellvertreter der AG Umgründungssteuerrecht des Fachsenats für Steuer- und Sozialrecht der KSW; Fachautor und Vortragender.