Erkenntnisse des EuGH

Grundsätzlich keine nachträgliche Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer nach Vorabprüfung durch die Zollbehörden, außer es liegen objektive Umstände für wissentliche Steuerhinterziehung vor

Bearbeiterin: Mag. Andrea Ebner Bundesfinanzgericht

§

Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuerrichtline: Art 143 Abs 1 Buchst d

UStG 1994: § 26

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EuGH 25.11.2018, C-528/17, Milan Božičevič Ježovnik
gegen Republika Slovenija
ECLI:EU:C:2018:868

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Artikel-Nr.
ÖStZB 2020/18

07.02.2020
Heft 3/2020