Die Grunderwerbsteuer wird in der Regel von der Gegenleistung bemessen. Grundstückswerte bilden eine Mindestbemessungsgrundlage. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann diese Mindestbemessungsgrundlage senken. Baurechte und Gebäude auf fremdem Boden werden im systematischen Zusammenspiel von Gegenleistungen und Grundstückswerten untersucht.
Beispiel 1: Ein Baurecht wird an unbebautem Grund und Boden eingeräumt. Gegenleistung ist ein jährlicher Baurechtszins von 10.000 € (wertgesichert) auf die Laufzeit des Baurechts von 55 Jahren.
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