Zur Durchschnittsbetrachtung im Transfer Pricing und zum Risiko einer systematischen Benachteiligung verbundener Unternehmen
In der Verrechnungspreispraxis sind Durchschnittsbetrachtungen an der Tagesordnung: Bandbreiten werden eingeengt, Mittelpunkte als Referenz herangezogen und Geschäftsführer mit idealtypisch uniformem Verhalten fingiert. Diese Herangehensweise führt dazu, dass verbundene Unternehmen letztlich gegenüber unabhängigen Unternehmen systematisch schlechtergestellt werden - wird ihnen doch ein Teil der relevanten Fremdvergleichsrealität vorenthalten. Eine aktuelle Entscheidung des schwedischen Höchstgerichts gibt den Überlegungen zur Anerkennung sämtlicher Fremdvergleichswerte neuen Auftrieb.
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