Arbeitsrecht

Harmonisierung des LSD-BG mit der EU-Entsende-RL: Bedeutung und Auswirkungen

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank

Bis Ende August 2021 setzten Entsendungen nach Österreich für das LSD-BG ausdrücklich nicht den Abschluss eines grenzüberschreitenden Dienstleistungsvertrages zwischen Auftragnehmern im Ausland und einem Dienstleistungsempfänger in Österreich voraus.1 Dies ist seither nicht mehr der Fall. Folge dieser Abweichung von der EU-Entsende-RL war, dass jede Dienstreise nach Österreich bzw vorübergehende Entsendung aus dem Ausland (Binnenmarkt, ebenso Drittstaaten) sämtlichen Bestimmungen und Mechanismen des LSD-BG einschließlich des strafbaren Lohndumpingverbots unterlag, soweit keine der wenigen und engen besonderen Ausnahmen griff. Dies ist infolge Harmonisierung mit der EU-Entsende-RL nunmehr grundlegend anders. Der Beitrag bezweckt die Bewusstmachung dieser legistisch eher versteckten grundlegenden Abkehr vom unionsrechtlich äußerst problematischen (die heimische Regelungsmacht wohl überschätzenden2 und nicht gerade EU-freundlichen) Weg. Er will zudem die praktischen rechtlichen Auswirkungen dieser Harmonisierung anhand wichtiger Teilthemen sichtbar machen.

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Artikel-Nr.
RdW 2021/625

18.11.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.