IT-Recht

Heimliche Nacktaufnahmen und deren Veröffentlichung im Internet in Anbetracht der Strafbestimmung des § 51 DSG 2000 - zugleich eine Anmerkung zu OLG Wien 14. 11. 2013, 23 Bs 351/13f

Assoz. Prof. Mag. Dr. Christian Bergauer

Der in diesem Beitrag behandelte Beschluss des OLG Wien im Zusammenhang mit der gerichtlichen Strafbestimmung des § 51 DSG 2000 spricht einige grundlegende Problemfelder des strafrechtlichen Schutzes personenbezogener Daten an. Dies betrifft etwa die Frage, ob das Tatobjekt des § 51 DSG 2000, nämlich personenbezogene Daten, schon vorliegen, bevor diese auf einem Datenträger zur Weiterverwendung festgehalten werden, oder ob das Sich-Verschaffen von Daten auch deren Herstellung mitumfasst und einen Bezug zu einem körperlichen Gegenstand erfordert.

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Artikel-Nr.
jusIT 2015/3

16.02.2015
Heft 1/2015
Autor/in
Christian Bergauer

Mag. Dr. Christian Bergauer ist assoziierter Professor am Fachbereich Recht und IT des Instituts für Rechtswissenschaftliche Grundlagen der Karl-Franzens-Universität Graz. Seine Lehrbefugnis umfasst die Fächer Rechtsinformatik und IT-Recht, Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Datenschutzrecht. Er ist Autor zahlreicher IT-rechtlicher Publikationen.

Publikationen des Autors (Auswahl):
Bergauer, Computerstrafrecht, in Kert/Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht2 (2022); Bergauer, Der DS-GVO-konforme Einsatz einer „Videofalle“ und einer Wildkamera durch Private an öff entlich zugänglichen sowie privaten Orten, jusIT 2022/25, 63; Mitwirkung am DSGVO-Kommentar von Jahnel, DSGVO (2021); Bergauer, Erwägungen zu Art 88 DS-GVO „Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext“, in Funk/ Melzer-Azodanloo (Hrsg) Festschrift für Günther Löschnigg, Arbeiten in Würde (2019) 729–744; Bergauer/Jahnel, Das Recht auf Erhalt einer Kopie im Gefüge des Art 15 DSGVO – mit Anmerkungen zu OGH 17. 12. 2020, 6 Ob 138/20t, jusIT 2021/62, 164; Bergauer, Personenbezogene Daten. Begriff und Kategorien, in Knyrim (Hrsg), Datenschutz-Grundverordnung (2016) 43; Bergauer, Das materielle Computerstrafrecht (2016).