Arbeitsrecht

Inhaltliche Reichweite des neuen "Lohndumping-" bzw Unterzahlungsverbots

Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank / Graz

Das mit 1. 5. 2011 eingeführte, inhaltlich auf die kollektivvertraglichen Grundlöhne eingeschränkte, mit (daher) hohen Verwaltungsstrafen sanktionierte Lohndumpingverbot des § 7i AVRAG wurde durch das ASRÄG 2014, BGBl I 2014/95, auf jegliches "nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehende Entgelt" - also im Grunde auf alle auch sonstigen Entgeltbestandteile wie Sonderzahlungen, Zulagen und Zuschläge - ausgeweitet.

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Artikel-Nr.
RdW 2015/224

17.04.2015
Heft 4/2015
Autor/in
Franz Schrank

o. Univ.-Prof. Dr. Franz Schrank, ehemals Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien, Fachautor sowie nachgefragter Seminarvortragender, mit erheblicher Beratungserfahrung aus seiner früheren Tätigkeit in der Wirtschaftskammer Steiermark, sind va Neuerungen im Arbeitsrecht ein besonderes Anliegen.