Die beiden zentralen kapitalmarktrechtlichen Verhaltenspflichten, nämlich die Verbote des Insiderhandels und der Marktmanipulation, werden mit zahlreichen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Sanktionen abgesichert, um den Besonderheiten des Kapitalmarkts und seiner Sensibilität für Information gerecht zu werden. Nur so können die beiden Zielrichtungen kapitalmarktrechtlicher Regelungen, die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Markts und der Anlegerschutz, gewährleistet werden.
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