: Verlängerung des Zeitraums für Freistellungen von Dienstnehmern (auch geringfügig Beschäftigten) und Lehrlingen mit einem COVID-19-Risiko-Attest bis zum Ablauf des 31. 3. 2021.
: Mit der Fachkräfteverordnung 2021 wurden für das Jahr 2021 45 Mangelberufe festgelegt, in denen Ausländer als Fachkräfte gem
für eine Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden können, 6 Berufe wurden dabei neu (bzw wieder) als Mangelberufe qualifiziert, 17 Berufe wurden gegenüber 2020 von der Liste gestrichen. Zusätzlich wurden noch für sieben Bundesländer bundesländerspezifische Mangelberufslisten definiert, die die regionalen Besonderenheiten berücksichtigen.
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