(öffentliches Warnsystem) ist nun die "Verordnung über die technische Ausgestaltung eines öffentlichen Warnsystems" kundgemacht worden (
), mit der sichergestellt werden soll, dass Mobilfunkbetreiber den Endnutzern Warnmeldungen übermitteln können.Das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (
) tritt mit 1. 6. 2023 in Kraft (
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