IT-Recht

Internet und Gesellschaftsrecht: Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 - Teil 1

MMag. Dr. Gisela Heindl / MMMag. Dr. Christian Szücs

Mit dem Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 (AktRÄG 2009)1 ist für börsenotierte Aktiengesellschaften die Verpflichtung geschaffen worden, eine eigene Internetseite zu unterhalten und darauf bestimmte hauptversammlungsrelevante Informationen zur Verfügung zu stellen. Für nicht börsenotierte Aktiengesellschaften besteht keine entsprechende gesetzliche Verpflichtung. Jedoch kommt es zum Entfall einzelner Pflichten, wenn nicht börsenotierte Aktiengesellschaften eigene Internetseiten unterhalten und darauf bestimmte Informationen bereitstellen. Das AktRÄG 2009 setzt primär europäische Vorgaben um. Ein zentraler Gesichtspunkt besteht darin, dass den Gesellschaften die Möglichkeit eröffnet wird, ihren Aktionären jedwede Form der elektronischen Teilnahme an der Hauptversammlung anzubieten.

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Artikel-Nr.
jusIT 2010/2

19.02.2010
Heft 1/2010
Autor/in
Gisela Heindl

MMag. Dr.Gisela Heindl ist Universitätsassistentin am Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg.

Veröffentlichungen insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa „Kapitalmarkt, Anlegerschutz und Haftungsfragen“, ecolex 2007, 427 ff; „Rechtliche Aspekte der Corporate Governance in Dimmel/Pichler Governance (Hg.) - Bewältigung von Komplexität in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Lang, 2009, 401 ff; Redaktionsmitglied der ZFR.

Christian Szücs

FH-Prof. MMMag. Dr. Christian Szücs ist hauptberuflich Lehrender für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht sowie für Arbeits- und Sozialrecht an der Fachhochschule Oberösterreich. Veröffentlichungen zu den genannten Bereichen.