Der EuGH hat zu C-314/12 Sperranordnungen gegenüber Providern nach Art 8 Abs 3 RL 2001/29 beurteilt und im Lichte der Grundrechte ausgelegt. Der vorliegende Aufsatz soll die in der Entscheidung ausgeführten Voraussetzungen und Bedingungen für die Anordnung solcher Maßnahmen näher beleuchten.
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