IT-Recht

Jenseits der Daten-Monokulturen: Zur Notwendigkeit diversitätssensibler Trainingsdaten

Univ.-Ass.in Mag.a Felicitas Rachinger / Ass.-Prof.in MMag.a Dr.in Caroline Voithofer / Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard)

Der Fortschritt künstlicher Intelligenz (KI) und deren Anwendung in diversen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bereichen unterstreicht die Notwendigkeit einer kritischen Reflexion der verwendeten Trainingsdaten. Diese Daten sind entscheidend für die von KI-Systemen erlernten Muster und beeinflussen deren Entscheidungsfindung. Historische Daten können jedoch Diskrepanzen in Bezug auf Fairness, Inklusion und Diversität aufweisen - Merkmale, die für eine gerechte Zukunft unerlässlich sind. Wie wir zeigen, sind diversitätssensible Trainingsdaten nicht nur aus rechtlichen und ethischen, sondern auch aus praktischen Gründen erforderlich. In einer strukturierten Analyse wird zunächst die Bedeutung diversitätssensibler Trainingsdaten für KI-Systeme erörtert. Anschließend erfolgt eine Betrachtung relevanter österreichischer Rechtsnormen, insb im Datenschutz- und Antidiskriminierungsrecht, sowie ein Vergleich mit europäischen und internationalen Ansätzen.1

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
jusIT 2024/38

02.05.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Felicitas Rachinger

Felicitas Rachinger ist Universitätsassistentin am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Recht der Digitalisierung sowie im Antidiskriminierungsrecht und den Legal Gender Studies.

Caroline Voithofer

Caroline Voithofer ist Assistenzprofessorin für Rechtstheorie am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck; zuvor war sie dort am Institut für Zivilrecht tätig. Ihre Forschungsschwerpunkte umfassen das Zivilrecht mit seinen Bezügen zu den Grundlagen des Rechts, Legal Gender Studies und Medizinrecht.

Matthias Kettemann

Matthias C. Kettemann ist Professor für Innovation, Theorie und Philosophie des Rechts und Leiter des Instituts für Theorie und Zukunft des Rechts der Universität Innsbruck. Er leitet Forschungsprogramme am Leibniz-Institut für Medienforschung | Hans-Bredow-Institut, Hamburg, und am Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft, Berlin. Er forscht, publiziert und berät zu den Regeln der Macht und der Macht der Regeln in digitalen Räumen.