Das Steuerabkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft birgt im Zusammenhang mit der möglichen anonymen Einmalzahlung eine Sanierungslücke, da das für die Ermittlung der Amnestiewirkung heranzuziehende "relevante Kapital" mitunter weit zurückliegende Vermögensentwicklungen - die insbesondere der tatsächlichen Entwicklung der Aktien- und Kapitalmärkte geschuldet sind - nicht hinreichend berücksichtigt.
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