Dieser Beitrag bespricht das Urteil des EuGH vom 6. 10. 2015, C-362/14, mit dem die Safe Harbor-Entscheidung der Kommission für ungültig erklärt wurde, weil damit für Datenübermittlungen in die USA kein angemessenes Datenschutzniveau gewährt wurde. Des Weiteren wird untersucht, unter welchen Voraussetzungen nunmehr ein Datentransfer aus der Europäischen Union in die USA zulässig sein kann.
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