Artikelrundschau März 2020 - Teil 1 / (Bundes-)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, Insolvenzrecht

Keine Erwerberhaftung aufgrund Ex-nunc-Wirkung der Rückgängigmachung einer Lieferung (Bergmann/Bieber, SWK 8/2020, S. 462)

Mag. Franz Proksch / Dr. Erik Tajalli

Im Sachverhalt war entscheidend, ob die aus der Rückgängigmachung einer Lieferung resultierende Umsatzsteuerkorrektur ex tunc oder ex nunc wirkt. Im vorliegenden Fall wurde der Eigentumsvorbehalt zwei Monate nach der Unternehmensübereignung geltend gemacht, weshalb die Umsatzsteuer im Voranmeldungszeitraum zu korrigieren war. Das BFG habe zutreffend festgestellt, dass die daraus resultierende Umsatzsteuer-

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Artikel-Nr.
ÖStZ 2020/300

18.05.2020
Heft 9/2020