Das vorliegende, auf einer Innsbrucker Dissertation beruhende Werk ist bereits 2019 erschienen und stellt die erste und bisher einzige österr monografische Auseinandersetzung mit dem Themenbereich der Schadenersatzansprüche bei Datenverletzungen dar. Mittlerweile liegen auch erste höchstgerichtliche Entscheidungen dazu vor (vgl zB OGH 27. 11. 2019, 6 Ob 217/19h, jusIT 2020/25, 75 [Thiele] mit ausdrücklicher Bezugnahme auf das Buch). Kerschbaumer-Gugu beginnt mit einer kurzen Einführung mit einem Problemaufriss und der Formulierung der zu untersuchenden Forschungsfragen (S 4 f). In Kapitel II werden die datenschutzrechtlichen Grundlagen (wohltuend knapp) dargestellt. Ausgangspunkt ist Art 82 DSGVO, dessen Abs 1 lautet: "Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter." Damit wurden bekanntlich die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber der früheren Rechtslage einschneidend geändert, insb durch den Wegfall der bisherigen Hürden bei der Geltendmachung immaterieller Schäden. Der österr Gesetzgeber hat in § 29 Abs 1 DSG (2018) die Schadenersatzbestimmung der DSGVO teilweise wiederholt und durch den Verweis auf die allgemeinen Bestimmungen des bürgerlichen Rechts auch konkretisiert.
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