IT-Recht

KI-Training und die freie Werknutzung für Text- und Data-Mining zum eigenen Gebrauch

Dr. Thomas Rainer Schmitt

Mithilfe Künstlicher Intelligenz können Texte, Bilder, Musik uvm mit wenig Aufwand generiert werden; einige Anwendungsbeispiele - von vielen - sind ChatGPT,1 Midjourney 2 und Soundraw.3 Dies wird möglich, indem urheberrechtlich geschützte Werke und sonstige Schutzgegenstände genutzt werden, um die Künstliche Intelligenz "zu trainieren". Der Beitrag diskutiert diese Nutzungen im Lichte der seit dem 1. Jänner 2022 in Kraft stehenden, freien Werknutzung zugunsten von Text- und Data-Mining zum eigenen Gebrauch.

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Artikel-Nr.
jusIT 2023/102

19.12.2023
Heft 6/2023
Autor/in
Thomas Schmitt

Dr. Thomas Rainer Schmitt ist stellvertretender Leiter der österreichischen Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften. Er ist Autor zahlreicher Beiträge zum IP- und IT-Recht, insbesondere zum Urheberrecht, und trägt regelmäßig zu Themen aus diesen Rechtsbereichen vor.