Teil 2: Der Rat zeigt sich vorsichtig innovations- und unternehmerfreundlich
Das Gesetzgebungsverfahren für die künftige KI-Verordnung der EU entwickelt sich stetig weiter. Nach dem ersten Entwurf der Kommission zu einem Gesetz über Künstliche Intelligenz liegt nun der gemeinsame Standpunkt des Rats der EU vor. Was dies für die beiden praxisrelevantesten Kategorien, jene der Hochrisiko-KI-Systeme und der Niedrigrisiko-KI-Systeme, und die aus der Klassifizierung erwachsenden Anforderungen und Sanktionen bedeutet, wird hier in Auszügen einer Betrachtung unterzogen.
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