Sind Umsätze aus der Veräußerung von Waren, die aus Lebensmitteln (insbesondere Süßigkeiten) und sogenannten "Non-Food-Artikeln" (insbesondere Spielzeug) bestehen, mit einem einheitlichen Umsatzsteuersatz zu versteuern oder kommt es zu einer Besteuerung der einzelnen Warenlieferungen mit den auf diese Gegenstände entfallenden Steuersätzen?
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Mag. Karin Kaufmann ist Prüferin in der Großbetriebsprüfung Wien, Branchenteam Lebensmittel.