Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG BGBl I 2020/96) sowie dem Investitionsprämiengesetz (InvPrG BGBl I 2020/88) hat der nationale Gesetzgeber wesentliche Maßnahmen geschaffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen im Zuge der COVID-19-Pandemie in Österreich abzufedern. Die Zielsetzung ist klar: die Stärkung und Entlastung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Für Unternehmen sind dabei insb die degressive Absetzung für Abnutzung, die beschleunigte Gebäudeabschreibung sowie die neue Investitionsprämie reizvoll. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die entscheidend zur Entlastung bei Investitionsvorhaben beitragen sollen.
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