Anmerkungen zu OGH 8 Ob 63/19a 1
Der OGH hat erstmals zu der im Schrifttum uneinheitlich beantworteten Grundsatzfrage Stellung genommen, ob die Restschuldbefreiungserteilung in Abschöpfungsverfahren seit dem Wegfall der gesetzlichen Mindestquote durch das IRÄG 2017 eine Berichtigung der Masseforderungen und der Treuhändervergütung durch den Schuldner voraussetzt. Die Verfasserin teilt das verneinende Auslegungsergebnis2 und unterstützt die höchstgerichtliche Entscheidungsbegründung durch weitere Argumente.
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