Kurioses & Wissenswertes

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Bearbeiter: Peter Mader

Die RL 2010/45/EU fordert die rechtliche Gleichstellung von elektronischen Rechnungen mit Papierrechnungen. Die Richtlinie war von den Mitgliedstaaten bis 31. 12. 2012 umzusetzen, was in Österreich mit dem Abgabenänderungsgesetz 2012 (BGBl I 112/2012) geschehen ist. Eine elektronische Rechnung (e-Rechnung) ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt, gesendet, empfangen und verarbeitet wird. Rechtsgrundlage ist § 11 Abs 2 UStG: Die e-Rechnung wird dann als Rechnung iSd UStG anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts sowie die Lesbarkeit gewährleistet sind; sie hat zumindest die in § 11 Abs 1 UStG 1994 genannten Rechnungsmerkmale zu enthalten. Österreich verlangt im Übrigen eine verpflichtende elektronische Rechnungslegung an Bundesdienststellen ab 1. 1. 2014 (vgl § 5 IKT-Konsolidierungsgesetz 2012, BGBl I 35/2012). Die technischen Voraussetzungen zur elektronischen Einbringung von e-Rechnungen an den Bund sind bereits seit 1. 1. 2013 gegeben. Als Portale für die Einbringung einer e-Rechnung kommen insb das Unternehmensserviceportal USP und die PEPPOL-Transport-Infrastruktur zur Anwendung.

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Artikel-Nr.
jusIT 2013/18

18.02.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Peter Mader

Univ.-Prof. Dr. Peter Mader ist Professor für Bürgerliches und Römisches Recht an der Universität Salzburg. Er ist Mitautor bei mehreren namhaften Kommentaren zum ABGB und BGB, Verfasser von wissenschaftlichen Publikationen und Studienliteratur zum Römischen Recht, Bürgerlichen Recht, Gesellschaftsrecht und der Rechtsinformatik sowie seit vielen Jahren regelmäßiger Vortragender bei Praktikerseminaren. Besondere Forschungsschwerpunkte bilden das private Informationsrecht sowie die angewandte Rechtsinformatik.