Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 966,65 € für das Jahr 2020 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:
allgemeiner Grundbetrag: monatlich 966 €;erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.127 €;Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 193 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen, dh höchstens monatlich 965 €);Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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