Info aktuell / Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht / Sonstiges

Lohnpfändung - unpfändbare Freibeträge ab 1. 1. 2020

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Ausgehend von einem Ausgleichszulagenrichtsatz von 966,65 € für das Jahr 2020 ergeben sich für die Lohnpfändung folgende unpfändbare Freibeträge nach §§ 291a ff EO:

allgemeiner Grundbetrag: monatlich 966 €;erhöhter allgemeiner Grundbetrag: monatlich 1.127 €;Unterhaltsgrundbetrag: monatlich 193 € (insgesamt jedoch höchstens für 5 Personen, dh höchstens monatlich 965 €);

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
RdW 2020/13

29.01.2020
Heft 1/2020