Manfred Bücheles Urheberrecht aus 2014 (rezensiert in jusIT 2014/115) erschien 2018 in zweiter Auflage. Das Vorwort erklärt die Urheberrechts-Novelle 2015 (BGBl I 99/2015) und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2016 (BGBl I 27/2016) zum Auslöser für die Neuauflage. Beide Rechtsakte sind auch tatsächlich in die Neuauflage eingearbeitet, umfassend wird dabei vor allem der Urheberrechts-Novelle 2015 Rechnung getragen. Das Recht der Verwertungsgesellschaften umfasst hingegen wie in der ersten Auflage knappe drei Seiten (S 66-69). Das Skriptum bleibt im Kern sprachlich leicht verständlicher Text mit wenigen Literaturhinweisen. Die Rsp des EuGH und des OGH ist wie in der Erstauflage in den Fußnoten erfasst und jeweils um Zitate von Glossen und Besprechungsaufsätzen ergänzt. Die zweite Auflage des Skriptums ist insgesamt um 13 Seiten umfangreicher. Dabei fällt auf, dass die Fußnoten zahlenmäßig überproportional von 486 auf 716 angestiegen sind, was aber vor allem zahlreichen Paragrafenverweisen geschuldet sein dürfte. Ein Detail am Rande: Der unverpixelte Abdruck von Personenbildnissen ist auch in der zweiten Auflage beibehalten worden - hier wäre durchaus zu überlegen, ob das Skript ohne Erkennbarkeit der Abgebildeten, insb soweit Kinder betroffen sind (zB S 34, 59, 71), auskommen könnte. Das insoweit vorbildliche Beispiel aus MR 2011, 18 ist in der Neuauflage leider nicht mehr enthalten. Insgesamt ist das Skriptum, wie in der Erstauflage konzeptuell niedergelegt, ein kompaktes Überblickswerk, das sich auch nach der Aktualisierung gut für den ersten Einstieg in die komplexe Materie des Urheberrechts eignet.
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