Die Digitale Inhalte Richtlinie (EU) 2019/771, kurz DI-RL, anerkennt explizit personenbezogene Daten als schuldrechtliche "Gegenleistung". Nach Inkrafttreten, aber noch vor deren Umsetzung, vertieft Walker in seiner Dissertation das neue Geschäftsmodell.
Nach einer äußerst lesenswerten Abhandlung zur ökonomischen Relevanz von (personenbezogenen) Daten und der ausführlichen Darstellung des datenschutz- und unionsrechtlichen Rahmens vertieft der Autor allgemein-zivilrechtliche und dabei mit Fokus auf die DI-RL (EU) 2019/771 insb vertragsrechtliche Details nach deutschem Recht. Dies deshalb, weil die DI-RL zum Vertragsrecht explizit auf die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten verweist.
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