IT-Recht

Medieninhaber als Hostprovider?

Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger

Medienunternehmen treten häufig auch als Websitebetreiber auf und sind so neben den Printmedien auch im Internet präsent. Dabei wird NutzerInnen oft angeboten, Kommentare zu Artikeln abzugeben oder eigene Beiträge auf die Plattform hochzuladen. Das wirft die Frage auf, wie weit Medienunternehmen als Plattformbetreiber für diese Inhalte Dritter haften. Das Thema wurde in mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen behandelt und auch in der Literatur bereits diskutiert.1 Der folgende Beitrag fasst die in Rsp und Lehre gewonnenen Erkenntnisse zusammen und legt die Ergebnisse auf konkrete Beispiele aus der Praxis um.

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Artikel-Nr.
jusIT 2015/34

18.06.2015
Heft 3/2015
Autor/in
Elisabeth Staudegger

Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Staudegger leitet den Fachbereich Recht und IT am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen an der Universität Graz. Als Gründungsmitglied des interdisziplinären Forschungsnetzwerks „Human Factor in Digital Transformation“ (HFDT) und Sprecherin des HFDT-Doktoratsprogramms widmet sie sich intensiv den gesellschaftlichen Implikationen der Digitalisierung. Laufend einschlägige Publikationen und Vorträge.