Medienunternehmen treten häufig auch als Websitebetreiber auf und sind so neben den Printmedien auch im Internet präsent. Dabei wird NutzerInnen oft angeboten, Kommentare zu Artikeln abzugeben oder eigene Beiträge auf die Plattform hochzuladen. Das wirft die Frage auf, wie weit Medienunternehmen als Plattformbetreiber für diese Inhalte Dritter haften. Das Thema wurde in mehreren höchstgerichtlichen Entscheidungen behandelt und auch in der Literatur bereits diskutiert.1 Der folgende Beitrag fasst die in Rsp und Lehre gewonnenen Erkenntnisse zusammen und legt die Ergebnisse auf konkrete Beispiele aus der Praxis um.
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