Zweifel an der Gesetzeskonformität der Finanzpraxis
Bis dato konnten Luftfahrtunternehmen die Mineralölsteuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 1 MinStG unter Vorweis ihres Air Operator Certificates, des gewerblichen Flugplans und einer Passagierliste in der Form in Anspruch nehmen, dass sie dem Mineralölabgeber als Steuerschuldner keine Steuer bezahlt haben und dieser die Befreiung geltend gemacht hat. Nunmehr vertritt die Finanzverwaltung die Ansicht, dass die Mineralölsteuerbefreiung dann nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, wenn ein an ein Flugtaxiunternehmen durch Abschluss eines Halterschaftsvertrags weitergegebenes Flugzeug zu mehr als 25 % vom Eigentümer - unter fremdüblichen Bedingungen - genutzt wird. Diese Ansicht findet keine Grundlage im Gesetz, beruht aus Sicht der Autoren auf zahlreichen Fehlannahmen und dürfte gemeinschaftswidrig sein.
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